| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 | |
 |
|
|
|
|
|
|
| | |
|
|
1. Bessarabien und seine Kolonisierung durch Rußland 1.2. Die russische Kolonisierung Bessarabiens
Zar Alexander I. begann nach dem Erwerb Bessarabiens (1812) und dem Sieg über Napoleon (1813) mit der Kolonisierung Bessarabiens. Seine Regierung leitete sofort Maßnahmen ein, um die Besitzrechte der vorhandenen (seßhaften) Bevölkerung festzustellen und unbewohntes Steppenland zu besiedeln. Im südlichen Landesteil bestanden Bender, Akkerman, Ismail und einige kleinere Ortschaften als geschlossene Siedlungen. Das übrige Land, eine endlose Gras-steppe, wurde von nomadisierenden Tataren mit ihren Schafherden durchzogen.
Dem Zaren schien es ein dringendes Gebot, das eroberte rückständige und weitgehend menschenleere Grenzgebiet mit zuverlässigen und arbeitsamen Leuten zu besiedeln, um die großen brachliegenden Flächen landwirtschaftlich zu erschließen. Bulgaren und Deutsche waren nach Meinung der russischen Regierung am besten für diesen Zweck geeignet. Sie sollten für die anderen Völkerschaften in diesem Raum als Vorbild dienen, als Muster(land)wirte" fungieren. Russische Bauern kamen kaum in Betracht; sie schienen als Leibeigene ungeeignet, selbständig Höfe zu leiten. Die Leibeigenschaft russischer Bauern wurde erst 1861 aufgehoben.
Die Russen kannten die Eigenschaften der Deutschen schon von anderen Kolonisierungsaktivitäten (z.B. Wolga, Schwarzmeergebiet um Odessa). Die Besiedlung Bessarabiens war eine Fortsetzung dieser systematischen Ansiedlung von Kolonisten. Um Deutsche für die Besiedlung und Kultivierung Bessarabiens zu gewinnen, wurden die Versprechungen und Zusagen wiederholt, die schon Zarin Katharina II. bei der Ansiedlung der Wolgadeutschen (Manifest vom 22. 07. 1763) und Alexander I selbst bei der Besiedlung des Schwarzmeergebiets bis zum Südkaukasus (Manifest vom 20. Februar 1804) gemacht hatten (s. Ziff. 1.3 Herkunft der deutschen Kolonisten Bessarabiens).
Speziell für die Kolonisierung Bessarabiens warb Zar Alexander I. mit einem Aufruf vom 29. Nov. 1813 zu einer freiwilligen Auswanderung nach Rußland" deutsche Siedler an (Wortlaut s. Ziff. 10.1. Dokumente und Berichte aus Regierung und Verwaltung). Er wandte sich insbesondere an Bewohner des Herzogtums Warschau, das als Vasallenstaat von Napoleons Gnaden 1806 ge-gründet worden und nach der Niederwerfung Napoleons unter russische Besatzung geraten war . In diesem Gebiet, das im Rahmen der drei Teilungen Polens zwischen 1772 und 1795 an Österreich und Preußen gefallen war, hatten die beiden Staaten deutsche Kolonisten, hauptsächlich aus Südwestdeutschland angesiedelt. Diese Menschen hatten in den napoleonischen Kriegen sehr gelitten.
Als der Zar im Jahr 1813 seine Werber in das Herzogtum Warschau schickte, fanden sie viele offene Ohren unter den deutschen Siedlern. Ihnen wurde eine Reihe von Zusagen gemacht, um die Ansiedlung anziehend zu gestalten und sie schnell in Gang zu bringen (s. unten Kolonistenstatut).
Die russische Kolonistenwerbung löste eine wahre Emigrantenflut aus von Polen nach Bessarabien. Mehr als 1500 Familien unternahmen die Reise allein 1814 - 1815. Auch wenn aus dem Herzogtum Warschau nur ausreisen durfte, wer seine Schulden bezahlt hatte und zudem noch auf Entschädigung für Gebäude und Land verzichtete - allein das bewegliche Vermögen durfte mitgenommen werden -, ergriffen viele die Gelegenheit, ihrem Elend zu entkommen und einen Neuanfang zu wagen.
Neben diesen sogenannten Warschauer Kolonisten sind Menschen aus angrenzenden Gebieten des preußischen Staates, z.B. aus Westpreußen, nach Bessarabien emigriert. Der russische Aufruf vom November 1813 stieß aber auch im übrigen Deutschland auf Interesse, insbesondere in Württemberg. Viele Württemberger waren durch langanhaltende Kriege geschädigt. Seit 1817 war das Auswanderungsverbot dort aufgehoben.
Die Landaufteilung Südbessarabiens durch die russische Regierung Die russische Regierung bestimmte Süd-Bessarabien (den Budschak) als eigentliches Siedlungsgebiet für die deutschen Auswanderer. Der Budschak wurde vermessen; es wurde ein Generalplan aufgestellt, das Gebiet in Landstücke unterschiedlicher Abmessungen eingeteilt . Jedes Landstück erhielt eine Nummer oder einen Buchstaben.
Man plante drei Siedlungsbereiche:
1. Für deutsche Kolonisten die Mitte: Deutsche Kolonisten sollten das mittlere Stromgebiet der Steppenflüsse Kogälnik, Tschaga, Tschiligider und Sarata mit einem Landstreifen von etwa 10-25 km Breite und 75 km Länge besiedeln (die Fläche zwischen den späteren Kolonien Leipzig im Nordwesten und Sarata im Südosten). Der kaiserliche Plan sah ein geschlossenes Siedlungsgebiet mit 15 Landstücken vor mit 115.548 Desjatinen , 1.943 Quadratfaden. Hinzu kam noch das vom Zaren Lindl zugeteilte Land (aufgeteilt in drei Grundstücke mit 15.930 Desjatinen und 1.800 Quadratfaden). Diese beiden Areale machten zusammen gut 131.600 Desjatinen (etwa 143.700 ha) aus.
2. Für bulgarische Kolonisten der westliche Teil: Westlich des für deutsche Kolonisten vorgesehenen Streifens wurden bis zum Pruth bulgarische Kolonisten angesiedelt (auf 73 Landstücken mit rund 557.609 Desjatinen). Ihnen wurden (1819) die gleichen Rechte zugestanden wie den deutschen Siedlern.
3. Für Russen, -Kronsbauern und Gutsbesitzer der östliche Teil: Die bis 1823 noch unbesiedelten Regionen östlich und nordöstlich der deutschen Siedlungsgebiete wurden von russischen Kronsbauern besiedelt, denen man nur noch einen Teil der Privilegien der deutschen und bulgarischen Kolonisten gewährte; ansonsten waren sie den allgemeinen Reichsgesetzen unterstellt, vom Zaren an hohe staatliche Würdenträger verliehen- teilweise auch deutscher Herkunft -, die darauf große Güter gründeten (Flächen in der Größenordnung von jeweils 1.000 bis 10.000 Hektar), insgesamt rund 173.000 Desjatinen . Sie ließen vielfach ihre Ländereien von russischen Kleinbauern um die Hälfte" bearbeiten.
Der Siedlungsbereich der deutschen Kolonisten Russische Behörden führten die Ansiedlung der deutschen Auswanderer in Bessarabien planmäßig durch. Im Jahre 1814 wurden die ersten drei Kolonien gegründet: Tarutino, Borodino, Krasna. Im Rahmen der staatlichen russischen Kolonisation entstanden im Budschak 24 Dörfer deutscher Auswanderer, Mutterkolonien genannt. 23 Orte hatten Bewohner evangelischen Glaubens, ein Ort (Krasna) katholische Bewohner . Innerhalb der deutschen Kolonisten gab es die beiden Gruppen Schwaben" und Kaschuben". Als Schwaben galten die süddeutschen Kolonisten. Ihre Mundart, insbesondere die schwäbische aus Württemberg, setzte sich unter den deutschen Siedlern in ganz Bessarabien durch. Krasna hatte als einzige Kolonie eine an das Pfälzische angelehnte Mundart. Kaschube" war eine spöttische Bezeichnung für die aus dem norddeutschen Raum stammenden Kolonisten mit einem plattdeutschen Dialekt. Sie hatten mit dem slawischen Stamm der Kaschuben im Danziger Raum nichts gemein.
Die Mutterkolonien entstanden in vier Siedlungsphasen: Einwanderung aus Polen (1814-1821) = 14 Gemeinden, durch Teilung bereits bestehender Gemeinden aus der ersten Periode (1823-1824) = 3 Gemeinden, Einwanderung aus Württemberg (Lindl-Anhänger) von 1822 bis 1834 = 3 Gemeinden, Besiedlung durch Nachsiedler aus Polen sowie Nachwuchs aus den bereits bestehenden Gemeinden in Bessarabien und dem chersonschen Gebiet bei Odessa (1834-1842) = 4 Gemeinden.
Man teilte diese Kolonien vereinfacht in zwei Gruppen ein: Warschauer Kolonisten (21 Kolonien) und Württembergisch-bayrische Kolonisten (3 Kolonien).
Die für deutsche Kolonisten vorgesehenen Landstücke wurden wie folgt besiedelt: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Nr.
1 1 2 3 4 5 6 7 a 7 b 8 9 10 11 11 12
13 14 14 15 15 12
A 1 A 2 A 3 |
|
Erhielt später den Namen
Malojaroslawetz I (Wittenberg) Malojaroslawetz II (Alt-Postal) Kulm Leipzig Borodino Beresina Tarutino Krasna Katzbach Klöstiz HoffnungstalKolonien Paris Frerechampenoise I (Alt-Elft) Frerechampenoise II (Neu-Elft) Teplitz
Friedenstal Alt-Arzis Neu-Arzis Brienne Plotzk Dennewitz
Sarata Gnadental Lichtental |
|
Jahr
1815 1823 1815 1815 1814 1815 1814 1814 1821 1815 1842 1816 1816 1825 1817
1834 1816 1824 1816 1836 1834
1822 1830 1834 |
|
Herkunft
Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Familien aus Chersoner Kolonien Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Aus Württemberg, Fläche war für Warschauer Kolonisten vorgesehen Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten aus Teilung von Alt-Arzis Warschauer Kolonisten Warschauer Kolonisten Übersiedler aus den Kolonien Beresina, Kulm, Tarutino und Wittenberg; Württembergisch-bayrische Kolonisten Lindl-Anhänger aus Württemberg Lindl-Anhänger aus Württemberg Lindl-Anhänger aus Württemberg
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Insgesamt emigrierten vom Beginn der Ansiedlung (1814) bis zum Ende der staatlichen Siedlungsaktivitäten im Jahre 1842 knapp 11.000 Personen nach Bessarabien. Sie kamen in den ersten Jahren vor allem aus dem Herzogtum Warschau, dem heutigen Zentral- und Nord-westpolen, zum Teil auch aus Westpreußen und angrenzenden Gebieten (rund 9.800 Personen); später reisten Familien direkt aus Süddeutschland ein. Auch ein kleiner Teil der einige Jahre vorher nach dem südrussischen Cherson-Gebiet (bei Odessa) gekommenen südwestdeutschen Emigranten wanderte nach Bessarabien weiter.
Mit der Gründung der letzten Mutterkolonie (Hoffnungstal) endete 1842 die staatliche russische Kolonisierung; der Zuzug von Auswanderern aus Deutschland stoppte. Als bald danach das Ackerland der 24 Mutterkolonien infolge von Bevölkerungszuwachs knapp wurde, setzte im Land eine Binnenkolonisation durch private Siedlungstätigkeit der schon im Lande lebenden Bessarabiendeutschen ein. Sie kauften oder pachteten Land von russischen Großgrundbesitzern und gründeten neue Dörfer, sogenannte Tochterkolonien; bis 1914 wurden etwa 125 Tochterkolonien (einschließlich Gutshöfen, Weilern) errichtet. Nach 1920 entstanden als Folge der rumänischen Agrarreform (1918-1921) noch 15 sogenannte Hektardörfer". Sie erwuchsen auf Land, das Großgrundbesitzern mit mehr als 100 Hektar Land weggenommen und an Landlose verteilt wurde, die je etwa 6 Hektar erhielten.
Das Kolonistenstatut für Bessarabien Da die Kolonisation Bessarabiens das letzte Glied in der Ansiedlung von Deutschen in Rußland war, flossen die bisherigen Erfahrungen der Regierung in die Ansiedlungsbedingungen für die neuen Kolonisten ein. Die wichtigsten Privilegien (s. Zarenaufruf vom 29. November 1813) waren die Befreiung von allen Lasten und Abgaben auf 10 Jahre, die Freiheit vom Militärdienst sowie Religionsfreiheit. Auch erhielten die Siedler das Recht zur Selbstverwaltung und zur Einrichtung von Schulen. Jeder Familie wurden 60 Desjatinen (gut 65 Hektar) Land und das allernötigste Material für den Bau eines Kronshäuschens (von der russischen Krone bezahltes provisorisches Siedlungshaus) zugesagt. Die Kolonisten waren im Unterschied zu den russischen Bauern keine Leibeigenen, sondern Freie. Die den Kolonisten versprochenen Vorrechte spiegeln sich in den von der Regierung erlassenen Vorschriften für die Verwaltung wieder. Die Instruction zur innern Einrichtung und Verwaltung der Neu-Reußischen Ausländischen Kolonien", die um 1800 eingeführt worden war, wurde auf die bessarabischen Kolonien ausgedehnt. Diese Bestimmungen behielten mit geringen Änderungen Gültigkeit bis zur Auflösung des Kolonistenstatus im Jahre 1871 .
In Bezug auf den Landbesitz und die Landordnung waren für die spätere Entwicklung der Kolonisten folgende Bestimmungen von entscheidender Bedeutung (s. Ziff. 4.2. Landeigentums- und Erbrecht in Bessarabien): Alle zur Ansiedlung den Kolonisten angewiesenen Ländereien, das Kronsland", wurden ihnen zum unantastbaren und erblichen Besitz auf ewige Zeiten überlassen, jedoch nicht als persönliches Eigentum, sondern als Gemeingut einer jeden Kolonie (Gemeinde). Die von der Krone angewiesenen Landanteile erbte im allgemeinen der jüngste Sohn (Minorat). Diese Erbregelung galt nur für Kronsland.
Die bessarabischen Kolonisten unterlagen der Besteuerung durch den Staat. Nach Ablauf der Freijahre wurden Steuern und Abgaben fällig (s. Ziff. 4.10. Steuern, Abgaben, Naturalleistungen).
Einen wichtigen Bestandteil des Kolonistenstatuts machten die Regelungen über die Selbstverwaltung aus. Beschlußfassendes Organ war die Gemeindeversammlung. Sie wählte den Dorfschulzen und zwei Beisitzer. Die Landgemeinden waren zu Kolonistenbezirken mit einem Bezirksamt zusammengefaßt, das vom Oberschulzen und zwei Beisitzern gebildet wurde. Staatliche Aufsichtsinstanz, die nicht der inneren Verwaltung des Zarenreiches, sondern direkt der Krone unterstand, war bis 1871 das Fürsorgekomitee. (siehe Ziff. 4.8.) Die Verwaltung
Interessant sind auch die Besonderheiten, die Kirche und Schule betrafen. Den Kolonisten war freie Religionsausübung zugesichert; eng verbunden mit der Kirche war das Schulwesen. Träger dieser Schulen waren die Gemeinden; sie hatten für die Kosten allein aufzukommen. (siehe Ziff. 5.) Kirche, Kultur, Schule und Verbände
Aufhebung des Kolonistenstandes und die weitere Entwicklung Obwohl gerade die deutschen Kolonisten viel zur Modernisierung Bessarabiens beigesteuert hatten, gerieten sie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter politischen Druck. Die privilegierte Stellung der Kolonisten war vielen Russen ein Dorn im Auge. Diese Front nahm stetig zu, bis die einst zugesagten Privilegien im Rahmen eines aufkommenden slawischen Nationalismus zurückgenommen wurden (s. Ziff. 2.3. Die Veränderungen ab der zweiten Hälfte des 19. Jh. (etwa 1860-1918)).
Der Kolonistenstand wurde 1871 aufgehoben, die Kolonien den allgemeinen staatlichen Institutionen unterstellt. Von diesem Zeitpunkt an waren die deutschen Kolonisten gewöhnliche russische Untertanen und ab 1918 rumänische. Die Einführung eines mehrjährigen Militärdienstes ab 1874 und Landknappheit führten zur Auswanderung vieler Kolonisten insbesondere nach Nordamerika, Brasilien, Argentinien. In den Jahren nach 1880 wurde die Eigenständigkeit der Deutschen immer mehr erschwert. Schließlich geriet Bessarabien in den Wirren der russischen Oktoberrevolution unter rumänische Herrschaft (s. Ziff. 2.4. Zugehörigkeit zu Rumänien und zur Sowjetunion (1918-1940)).
Aufgrund der Interessenaufteilung zwischen der Sowjetunion und dem Deutschen Reich verließen im Herbst 1940 die Bessarabiendeutschen das Land (s. Ziff. 2.5.1. Die Umsiedlung). Damit endete die Phase deutscher Besiedlung in Bessarabien nach einer 126 Jahre währenden Siedlungszeit (von 1814 bis 1940).
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|